Der Pferdeführerschein Umgang

Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd

Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und ihr lernt, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte.

Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).
Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden mindestens 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:

Station 1: Erster Kontakt und Pferdepflege

Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe (z. B. beim Hufe auskratzen) und der Ausrüstungs-gegenstände.

Station 2: Pferdeverhalten und artgerechter Umgang mit dem Pferd

Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.

Station 3: Praktischer Umgang mit dem Pferd

An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.

Station 4: Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum

Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …).

Nach bestandener Prüfung erhaltet ihr vom Richter bzw. der Prüfungskommission ein Abzeichen und eine Urkunde!

Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

  1. Mitmachen können alle Altersgruppen mit einer entsprechenden geistigen und körperlichen Mindestreife. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!
  2. Der Lehrgang am HauserHof dauert 8 Wochen mit anschließender Prüfung, da wir mit den Teilnehmenden bei 0 anfangen und ein fundiertes Grundwissen rund um den Partner Pferd vermitteln. Hierbei findet wöchentlich eine Theorieeinheit (online oder vorort) und eine Praxiseinheit statt
  3. Die Prüfung findet im Anschluß an den Lehrgang statt. Diese dauert in der Regel einen halben Tag.
  4. Die Kosten für den Lehrgang betragen 200€. Diese sind im Voraus zu entrichten. Hinzu kommen noch die Prüfungsgebühr der Landeskommission (Abzeichen, Urkunden, Genehmigungsgebühr) sowie die anteiligen Richterkosten
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